Weitere Entscheidungen unten: VG Lüneburg, 29.06.2021 | VG Osnabrück, 01.04.2021

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.02.2022 - 3 B 18.21 (3 C 4.22)   

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https://dejure.org/2022,5294
BVerwG, 09.02.2022 - 3 B 18.21 (3 C 4.22) (https://dejure.org/2022,5294)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.2022 - 3 B 18.21 (3 C 4.22) (https://dejure.org/2022,5294)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 2022 - 3 B 18.21 (3 C 4.22) (https://dejure.org/2022,5294)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 29.06.2021 - 3 B 18/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,35724
VG Lüneburg, 29.06.2021 - 3 B 18/21 (https://dejure.org/2021,35724)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 29.06.2021 - 3 B 18/21 (https://dejure.org/2021,35724)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 29. Juni 2021 - 3 B 18/21 (https://dejure.org/2021,35724)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 3 Abs 1 GG; Art 12 GG; § 24 GlüStVtr ND; § 25 GlüStVtr ND; § 29 GlüStVtr ND; § 4a GlüStVtr ND; § 10a GlSpielG ND; § 10e GlSpielG ND
    Abstand zu Schulen; Berufsausübungsfreiheit; Einzelspielhalle; Glücksspiel; Glücksspielstaatsvertrag; Luftlinie; Mindestabstand; Schule; Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland; Verbundspielhalle; virtuelle Glücksspiele; Vorbeugung von Spielsucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.06.2021 - 3 B 18/21
    Es liegt auch im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, dass § 10a Abs. 6 NGlüSpG für die Bemessung des Abstands nicht auf die Wegstrecke, sondern auf die Luftlinienentfernung abstellt (vgl. BVerfG, Urt. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 153; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.6.2018 - 11 ME 136/18 -, juris Rn. 29).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat als wesentlichen Auswahlgrundsatz herausgestellt, dass die Auswahl anhand sachgerechter Kriterien vorzunehmen ist (Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 185).

    Diesbezüglich wird auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 7. März 2017 (- 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 119 ff.), des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 16. Dezember 2016 (- 8 C 4.16 -, juris Rn. 17, 25, 27) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in dessen Beschluss vom 4. September 2017 verwiesen (- 11 ME 206/17 -, Leitsatz 1).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.06.2021 - 3 B 18/21
    Das Auswahlkriterium greift in die Berufsausübungsfreiheit der Antragstellerin als juristischer Person ein (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 17 ff.; st. Rspr.; statt vieler BVerfG, Beschl. v. 27.4.2021 - 2 BvR 206/14 -, juris Rn. 48 m.w.N).

    Diesbezüglich wird auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 7. März 2017 (- 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 119 ff.), des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 16. Dezember 2016 (- 8 C 4.16 -, juris Rn. 17, 25, 27) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in dessen Beschluss vom 4. September 2017 verwiesen (- 11 ME 206/17 -, Leitsatz 1).

    Es mag zutreffen, dass es aufgrund von schwer überwindbaren Verkehrsschneisen und sonstigen Zugangshindernissen im Einzelfall weniger wahrscheinlich ist, dass Minderjährige mit einer in der Luftlinie näherliegenden Spielhalle konfrontiert werden als mit einer - nach der Luftlinie - weiter entfernten Spielhalle (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.06.2021 - 3 B 18/21
    Die Einschätzung des niedersächsischen Landesgesetzgebers, der Spielsucht müsse bei Minderjährigen in einem möglichst frühen Stadium (ab Grundschulalter) entgegengewirkt werden, überschreitet nicht den ihm zustehenden, weiten Beurteilungsspielraum (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 60).

    Der niedersächsische Landesgesetzgeber durfte im Rahmen seines Einschätzungsspielraums annehmen, dass das Zutrittsverbot nach § 9 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 NGlüSpG und die Beschränkung der äußeren Gestaltung nach § 10f NGlüSpG nicht genügen, um den Spielhallen den "Reiz des Verbotenen" für Minderjährige zu nehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 60).

  • BVerfG, 27.04.2021 - 2 BvR 206/14

    Verfassungsbeschwerde gegen eine im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.06.2021 - 3 B 18/21
    Das Auswahlkriterium greift in die Berufsausübungsfreiheit der Antragstellerin als juristischer Person ein (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 17 ff.; st. Rspr.; statt vieler BVerfG, Beschl. v. 27.4.2021 - 2 BvR 206/14 -, juris Rn. 48 m.w.N).

    Dies ist der Fall, wenn die den Eingriff ermöglichende Norm kompetenzgemäß erlassen worden ist, durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (BVerfG, Beschl. v. 27.4.2021 - 2 BvR 206/14 -, juris Rn. 55).

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 330/17

    Abstandsgebot; Auswahlverfahren; Berufsfreiheit; Gesetzesvorbehalt;

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.06.2021 - 3 B 18/21
    Nachdem das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 4. September 2017 (11 ME 330/17) die bis dahin praktizierte Vorgehensweise, die Auswahlentscheidung zwischen aufgrund des Mindestabstandsgebot konkurrierenden Spielhallen mittels Losverfahren zu treffen, mangels gesetzlicher Grundlage für rechtswidrig erachtete, normierte der Landesgesetzgeber neue Kriterien zur Auflösung der Konkurrenzverhältnisse.

    Dabei bleibt es dem Landesgesetzgeber überlassen, wie detailliert er die sachbezogenen Auswahlkriterien regelt (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 4.9.2017 - 11 ME 330/17 -, juris Rn. 24).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.06.2021 - 3 B 18/21
    Denn dieser Schutz erfasst nur den konkreten Bestand an Rechten und Gütern; die hier vor allem betroffenen bloßen Umsatz- und Gewinnchancen werden nicht von der Eigentumsgarantie erfasst (vgl. BVerfG, Urt. v. 6.12.2016 - 1 BvR 2821/11 -, juris Rn. 240; Beschl. v. 26.6.2002 - 1 BvR 558/91 -, juris Rn. 79 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.06.2021 - 3 B 18/21
    Denn dieser Schutz erfasst nur den konkreten Bestand an Rechten und Gütern; die hier vor allem betroffenen bloßen Umsatz- und Gewinnchancen werden nicht von der Eigentumsgarantie erfasst (vgl. BVerfG, Urt. v. 6.12.2016 - 1 BvR 2821/11 -, juris Rn. 240; Beschl. v. 26.6.2002 - 1 BvR 558/91 -, juris Rn. 79 m.w.N.).
  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.06.2021 - 3 B 18/21
    Der Erforderlichkeit einer Abstandsregelung stehe nicht entgegen, dass der Gesetzgeber auf eine Ausnahmemöglichkeit verzichtet hat, denn das Gesetz wäre mit einer derartigen Ausnahmemöglichkeit nicht gleichermaßen effektiv (Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urt. v. 17.6.2014 - 1 VB 15/13 -, juris Rn. 367).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.06.2021 - 3 B 18/21
    Eine Regelung ist zur Zweckerreichung geeignet, wenn mit ihrer Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, wobei bereits die abstrakte Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.4.1997 - 2 BvL 45/92 -, juris Rn. 61).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 206/17

    Abstandsgebot; Bundestreue; Dienstleistungsfreiheit; Geldspielgerät;

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.06.2021 - 3 B 18/21
    Diesbezüglich wird auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 7. März 2017 (- 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 119 ff.), des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 16. Dezember 2016 (- 8 C 4.16 -, juris Rn. 17, 25, 27) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in dessen Beschluss vom 4. September 2017 verwiesen (- 11 ME 206/17 -, Leitsatz 1).
  • OVG Hamburg, 20.10.2020 - 4 Bs 226/18

    Zur Rechtmäßigkeit des Abstandsgebots des hamburgischen Spielhallengesetzes

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 11 ME 136/18

    Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2021 - 13 MN 241/21

    Corona; Klettergarten; Kletterpark; Normenkontrolleilantrag; notwendige

  • VG Frankfurt/Main, 26.03.2015 - 10 K 2362/13
  • VG Oldenburg, 24.05.2017 - 7 B 2896/17

    Abstandsgebot; Auswahlentscheidung; Duldung; einstweilige Anordnung;

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2021 - 11 ME 104/21

    Abstandsgebot; Auswahlverfahren; Berufsfreiheit; Erlaubnis,

  • OVG Niedersachsen, 02.02.1998 - 12 L 194/98

    Vorläufiger Rechtsschutz; Summarische Prüfung; Zulassungsgrund

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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 01.04.2021 - 3 B 18/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,14009
VG Osnabrück, 01.04.2021 - 3 B 18/21 (https://dejure.org/2021,14009)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 01.04.2021 - 3 B 18/21 (https://dejure.org/2021,14009)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 01. April 2021 - 3 B 18/21 (https://dejure.org/2021,14009)
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Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eilanträge gegen nächtliche Ausgangssperren in Osnabrück und im Landkreis Emsland ohne Erfolg

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Osnabrück, 01.04.2021 - 3 B 16/21

    Eilanträge gegen nächtliche Ausgangssperren in Osnabrück und im Landkreis Emsland

    Auszug aus VG Osnabrück, 01.04.2021 - 3 B 18/21
    Die Beschlüsse (3 B 16/21, 3 B 17/21, 3 B 18/21 und 3 B 19/21) sind noch nicht rechtskräftig und können jeweils binnen zwei Wochen nach Zustellung mit der Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden.
  • VG Osnabrück, 01.04.2021 - 3 B 19/21

    Eilanträge gegen nächtliche Ausgangssperren in Osnabrück und im Landkreis Emsland

    Auszug aus VG Osnabrück, 01.04.2021 - 3 B 18/21
    Die Beschlüsse (3 B 16/21, 3 B 17/21, 3 B 18/21 und 3 B 19/21) sind noch nicht rechtskräftig und können jeweils binnen zwei Wochen nach Zustellung mit der Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden.
  • VG Osnabrück, 01.04.2021 - 3 B 17/21

    Eilanträge gegen nächtliche Ausgangssperren in Osnabrück und im Landkreis Emsland

    Auszug aus VG Osnabrück, 01.04.2021 - 3 B 18/21
    Die Beschlüsse (3 B 16/21, 3 B 17/21, 3 B 18/21 und 3 B 19/21) sind noch nicht rechtskräftig und können jeweils binnen zwei Wochen nach Zustellung mit der Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden.
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